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Legales Tuning- Optik

Optisches Tuning

Es gibt bereits eine Menge optischer Teile, die ihr problemlos im Straßenverkehr nutzen dürft.
Wichtig ist jedoch immer, dass ihr dabei die gegebenen Bestimmungen beachtet, denn nur dann gelten ABE und Co! Das Teil muss somit speziell für euer Rollermodell zugelassen sein!






Aufkleber:

Selbstverständlich sind Aufkleber grundsätzlich erlaubt. Wir haben euch hier ein paar nette Motive herausgesucht!


Benzinschlauch farbig:

Sofern es sich um einen qualitativ vernünftigen Benzinschlauch handelt, ist auch gegen einen farbigen nichts einzuwenden!


Blinkergläser:

Blinkergläser mit ABE sind in Verbindung mit orangenen Birnen erlaubt! Diese bekommt ihr am einfachsten beim Rollerhändler!


Kickstarter:

Kickstarter gelten, sofern sie nicht durch eine vom Original abweichende Form eine Gefahr darstellen, als problemlos auswechselbares Teil.


Lackierung:

Selbstverständlich ist es nicht verboten den Roller in anderen Farben zu lackieren!


Lenkergriffe:

Auch das austauschen der Lenkergriffe ist normalerweise erlaubt, sofern sie keine gefährliche Form oder ähnliches besitzen!


M-Lenker:

M-Lenker mit Tüv-Gutachten sind trotz ihrer relativ derben Optik meist erlaubt! Abnehmen lassen und ab dafür! Hier ein schönes Modell:


Reifen:

Alle im Fachhandel zu erwerbenden neuen Reifen dürfen in der passenden Größe problemlos gefahren werden!


Reifenstift:

Auch durch eine farbliche Veränderung des Reifenrandes durch einen normalen Reifenstift ist nichts einzuwenden!


Schlossblende:

Das austauschen der Schlossblende birgt keine Gefahr. Darf somit normalerweise problemlos gemacht werden!


Sitzbankbezug:

Ein anderer Sitzbankbezug, sofern er für den Roller vorgesehen ist, stellt kein erhöhtes Risiko dar und ist damit erlaubt.


Rücklichter:

Besonders Rücklichter sind in letzter Zeit oft mit ABE zu bekommen. Ein sehr einfaches und stilvolles Element am Roller, egal ob mit LED oder ohne! Mit ABE erlaubt!


Variomatikdeckel polieren:

Ein polierter Variodeckel stellt wohl kaum eine größere Gefahr dar als ein lackierter! Er kann höchstens andere blenden, das ist jedoch kaum ein Grund soetwas zu verbieten.


Vibrationsdämpfer:

Handelsübliche, abgerundete Vibrationsdämpfer sind normalerweise problemlos fahrbar und werden oft auch werksseitig verbaut. Nur spitze, scharfe Formen und ähnliches stellen ein Risiko dar.

 
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